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VG Berlin, 22.02.2013 - 3 K 322.12 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 NamÄndG, § 3 Abs 1 NamÄndG, Nr 49 NamÄndVwV vom 11.08.1980
Namensrecht - Änderung des Familiennamens eines Kindes, Wohnsitz im Ausland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01
Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; …
Auszug aus VG Berlin, 22.02.2013 - 3 K 322.12
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in Fällen der vorliegenden Art insoweit vorrangig zu berücksichtigen, ob die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, BVerwG 6 C 18.01, BVerwGE 116, 28 ff.).Es müssen jedoch so schwerwiegende Nachteile zu gewärtigen sein oder eine Namensänderung für das Kind solche erheblichen Vorteile bringen, dass verständiger Weise die Aufrechterhaltung des Namensbandes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zumutbar erscheint (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001, BGH XII ZB 88/99, NJW 2002, 300, 301).
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99
Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …
Auszug aus VG Berlin, 22.02.2013 - 3 K 322.12
Es müssen jedoch so schwerwiegende Nachteile zu gewärtigen sein oder eine Namensänderung für das Kind solche erheblichen Vorteile bringen, dass verständiger Weise die Aufrechterhaltung des Namensbandes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zumutbar erscheint (BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001, BGH XII ZB 88/99, NJW 2002, 300, 301).